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Feuerwehr/Rettungsdienst
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FW / RD
- - Unfallverhütung
Die nun folgende Ausführung
ist nicht als ein Ersatz für die vielen Vorschriften zum Arbeitsschutz
und Unfallverhütung bei den Feuerwehren gedacht, sondern soll vielmehr
eine "Gedankenstütze" und praktische Anleitung für den verantwortungsvollen
Feuerwehrmann sein, der regelmäßig an den UVV-Belehrungen teilnimmt.
Die Angehörige
der Feuerwehr sind mindestens einmal im Jahr über die UVV zu belehren.
00.
Inhaltverzeichnis
01. Was
ist ein Feuerwehrunfall?
02. Wodurch
werden Unfälle begünstigt
03. Verhalten
im Feuerwehrdienst / Schutzausrüstung
04. Verhaltensmaßnahmen
am Einsatzort
05. Verhaltensmaßnahmen
beim Löschfahrzeug
06. Verhaltensmaßnahmen
beim Betrieb von Tragkraftspritzen / Verbrennungsmotoren
07. Verhaltensmaßnahmen
beim Abseilen
08. Verhaltensmaßnahmen
beim Umgang mit Leitern
09. Verhaltensmaßnahmen
bei der Wasserförderung
10. Verhaltensmaßnahmen
beim Einsatz von Wasser
11. Verhaltensmaßnahmen
beim Einsatz von Atemschutzgeräten
12. Verhaltensmaßnahmen
bei Einsturz- und Absturzgefahren
13. Verhaltensmaßnahmen
bei Elektrizität
14. Kennzeichnung
von Transportfahrzeugen
15. Prüfungen
von Geräten / Ausrüstung
01.
Was ist ein Feuerwehrunfall?
Definitionen:
Ein Feuerwehrunfall
ist ein im Feuerwehrdienst von außen, auf den Menschen wirkendes
körperlich schädigendes, zeitlich begrenztes Ereignis.
Der Einsatzort
ist die Stelle, an der die Feuerwehr dienstlich tätig ist.
Der Gefahrenbereich
ist der Bereich, in dem Gefahren für Leben und Gesundheit erkennbar
sind oder aufgrund fachlicher Erfahrung vermutet werden.
Nach der
Reichsversicherungsordnung
sind zwar alle Angehörigen der Feuerwehr, alle freiwilligen und verpflichtete
Personen gegen Arbeitsunfälle versichert, doch kann die Unfallversicherung
nur die materiellen Unfallfolgen für die Betroffenen beseitigen.
Sie kann aber nicht die Schmerzen beseitigen oder die Gesundheit wiedergeben.
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02.
Wodurch werden Unfälle begünstigt
- Auf alle Fälle
durch Aufregung, Hast und unnötige Eile.
- Durch Übermüdung
und mangelhafte körperliche und seelische Leistungsfähigkeit,
hervorgerufen durch
Krankheit,
seelischen Kummer; Überanstrengung, z.B. ungeeignet sein für
die übertragene Arbeit; Hitze;
zu lange Einsatzdauer,
verursacht durch versäumte rechtzeitige Ablösung.
- Entkräftung,
wenn im Einsatz nicht rechtzeitig verpflegt wird.
- Genuß und
Auswirkung alkoholhaltiger Getränke vor und während des Feuerwehrdienstes.
- Durch Betriebsblindheit
(Zustand, in den Menschen verfallen, die oft gefährliche Tätigkeiten
ausüben
müssen;
sie gewöhnen sich dabei so sehr an die Gefahr, daß sie diese
unterschätzen oder überhaupt
nicht mehr
wahrnehmen.)
- Zu schnellen und
unbedachten Handeln.
Vermeide beim Alarm
jede übertriebene Hast und Eile.
Bei der Anfahrt von
der Wohnung zum Feuerwehrgerätehaus oder zur Einsatzstelle mit dem
Privatfahrzeug hast du keinerlei Sonderrechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.
Halte dich also strikt an die für alle geltenden Verkehrsregeln. Du
kommst trotzdem rechtzeitig an die Einsatzstelle.
Ziel der Unfallverhütungsvorschriften
(UVV) ist es Unfälle rechtzeitig verhüten, und nicht durch
Schaden klug zu werden.
Beispiel aus der UVV
"Feuerwehren":
§27 (3): Die
UVV "Feuerwehren" führt aus, daß je nach der Situation am Einsatzort
ein Rettungstrupp mit von der Umgebungsatmosphäre unabhängigen
Atemschutzgeräten zum sofortigen Einsatz bereitstehen muß.
Nach §14 der UVV
"allgemeine Vorschriften" haben die Feuerwehr-angehörigen alle der
Arbeitssicherheit dienenden Maßnahmen zu unterstützen und zu
befolgen.
Das heißt:
Schäden und
Mängel sind unverzüglich dem Leiter der Feuerwehr oder dessen
Beauftragten zu melden. Denn nur die bekannten Unfälle können
weitergemeldet werden, damit seitens der Versicherung für Folgeschäden
eine Entschädigung gezahlt wird.
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03.
Verhalten im Feuerwehrdienst / Schutzausrüstung
Im Feuerwehrdienst
dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden
der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Diese Forderung ist z.B.
erfüllt wenn:
1. die Feuerwehrangehörigen
bei Ausbildung, Übung und Einsatz zum Schutz vor den Gefahren des
Feuerwehrdienstes die persönliche Schutzausrüstung
bestehend aus:
- Feuerwehrhelm
mit Nackenschutz
- Feuerwehrschutzanzug
- Feuerwehrschutzhandschuhe
- Feuerwehrschutzschuhwerk
und bei
besonderen
Gefahren (wird sie je nach Einsatzsituation) durch folgende Komponenten
der
speziellen
persönlichen Schutzausrüstung ergänzt::
- Feuerwehrsicherheitsgurte
- Chemikalienschutzanzug,
Hitzeschutzkleidung
- Atemschutzgerät
- Augen-, Gesichtsschutz
- Fangleinen
mit Tragbeutel
- Warnwesten
- Schwimmwesten
- Signalpfeife
- Feuerwehrbeil
- Gehörschutzmittel
- Warnweste
2. die Anforderungen
bei Ausbildung, Übung und Einsatz den körperlichen und fachlichen
Fähigkeiten
der Feuerwehrangehörigen angemessen sind.
3. Anordnungen und
Maßnahmen am Einsatzort, unter Beachtung der UVV "Feuerwehren",
den
feuerwehrtaktischen Belangen entsprechen.
4. bei Einsätzen
mit Gefährdung durch Gefahrstoffe die dazu erlassenen Vorschriften
beachtet werden
(z.B. GGvO).
5. laufende Pflege,
Prüfung und Erneuerung der Geräte und Ausrüstungen gemäß
den geltenden
Prüfvorschriften.
Im Einzelfall kann
bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der
UVV abgewichen werden.
Unfallfolgen können
meistens durch sofortigen Einsatz von Erste-Hilfe-Maßnahmen abgeschwächt
werden. Deswegen nach jedem Unfall unverzüglich Rettungsmaßnahmen
einleiten.
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04.
Verhaltensmaßnahmen am Einsatzort
- Werden Feuerwehrangehörige
am Einsatzort durch den Straßenverkehr gefährdet, sind sie durch
Warn-
und Absperrmaßnahmen
zu schützen.
o Sofort
nach Ankunft an der Einsatzstelle Mannschaft und Gerät gegen den öffentlichen
Verkehr sichern.
o Warnposten,
Warnlampen und Warnzeichen aufstellen, Warnblinkleuchte, notfalls Blaulicht
betätigen.
o Abstände
zwischen Warnposten und Feuerwehreinheit nicht zu gering wählen. Größere
Abstände auf
schnellen und unübersichtlichen Straßen.
- Auf Straßen
wird grundsätzlich zur Fahrbahn abgewandten Fahrzeugseite ausgestiegen.
- Feuerwehrfahrzeuge
am Einsatzort so aufstellen, daß ...
o lange
Transportwege von tragbaren Feuerwehreinrichtungen vermieden werden.
o sie
außerhalb des Gefahrenbereiches stehen
o keine
Behinderung für nachrückende Einsatzfahrzeuge sind.
- Schwere Feuerwehreinrichtungen
müssen von mindestens so vielen Personen getragen werden, wie
Handgriffe
vorhanden sind.
- Beim Feuerwehrdienst
von Feuerwehranwärtern und Jugendfeuerwehrangehörigen ist deren
Leistungs-
fähigkeit
und Ausbildungsstand zu berücksichtigen.
- Jugendfeuerwehrangehörige
dürfen Aufgaben nur außerhalb des Gefahrenbereiches wahrnehmen.
- Feuerwehranwärter
dürfen im Gefahrenbereich nur mit einem erfahrenen Feuerwehrmann tätig
sein.
- Verteiler und Pumpe
sich nicht unmittelbar in der Gefahrenzone befinden.
- Hochzuziehende Geräte
richtig anleinen, Warnruf geben und vorsichtig hochziehen.
- Nicht unter schwebende
Lasten treten.
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05.
Verhaltensmaßnahmen beim Löschfahrzeug
- Ohne Hast zügig
einsteigen und nicht drängeln.
- Nie auf ein fahrendes
Fahrzeug auf- oder abspringen.
- Erst losfahren wenn
alle Männer sitzen und die Türen geschlossen sind.
- Nicht allein mit
einem Löschfahrzeug rückwärts fahren, immer einweisen lassen.
- Nur auf Befehl des
Führer vom Fahrzeug absitzen.
- Ohne Hast zügig
aussteigen und nicht drängeln.
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06.
Verhaltensmaßnahmen beim Betrieb von Tragkraftspritzen (TS) / Verbrennungsmotoren
Beim Umgang mit Tragkraftspritzen
werden Gefährdungen hauptsächlich ausgeschlossen, wenn:
- Abgase unter Verwendung
von Abgasschläuchen abgeführt werden (geschlossene Räume).
- die TS gleichzeitig
und gleichmäßig auf Kommando angehoben und abgesetzt wird.
- beim Anwerfen der
TS die Kurbel so gefaßt wird, daß sie beim möglichen Kurbelrückschlag
aus der Hand
gleiten kann
(Affengriff)
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07.
Verhaltensmaßnahmen beim Abseilen
Rettungs- und Selbstrettungsübungen
mit der Fangleine dürfen aus Höhen von maximal 8 m durch-
geführt werden.
Dabei ist dem Abzuseilenden oder dem sich abseilenden Feuerwehrangehörigen
eine
zweite Fangleine
als Sicherungsleine anzulegen.
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08.
Verhaltensmaßnahmen beim Umgang mit Leitern
- Nur im Umgang mit
Leitern ausgebildete, körperlich geeignete und einsatzfähige
Feuerwehrangehörige einsetzen.
- Nie eine Leiter
ohne Feuerwehrhelm und Gurt besteigen.
- Auf sicheren Stand
und festen Untergrund achten.
- Vorsicht beim Aufrichten
einer Leiter. Nicht an Drähten, elektrischen Leitungen, Bäumen
und Mauer-
vorsprüngen
hängenbleiben.
- Aufstellwinkel der
Leiter beachten (68-75 Grad).
- Beim Besteigen ist
die Leiter unten durch Halten zu sichern.
- Leitern nicht überlasten.
- Zum Arbeiten auf
Leitern zuerst sichern, dann erst Leiter mit beiden Händen freigeben.
- Wassergeben von
nicht gesicherten Leitern vermeiden.
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09.
Verhaltensmaßnahmen bei der Wasserförderung
Strahlrohre, Schläuche
und Verteiler sind nur so zu benutzen, daß keine Feuerwehrangehörige
beim Umgang
mit diesen Geräten
sowie durch den Wasserstrahl gefährdet werden.
Beispiele:
- Schläuche beim
Ausrollen unmittelbar an den Kupplungen festhalten und anderen Personen
nicht
"in die Beine"
werfen.
- schlagartiges öffnen
oder schließen von Verteiler und Strahlrohr vermeiden.
- nur absperrbare
Strahlrohre verwenden.
- ein schlagende Strahlrohre
erst dann aufheben wenn die Wasserzufuhr abgesperrt worden ist.
- Ein offenes Strahlrohr
immer festhalten, auch wenn noch kein Wasser da ist. Auf das Ankommen des
Wassers vorbereitet
sein und sich nicht überraschen lassen.
- ein B-Strahlrohr
mindestens mit drei Personen halten bzw. bei Verwendung eines Stützkrümmers
mindestens
mit 2 Personen
halten.
- einen Schlauch nicht
am Körper befestigen.
- beim Besteigen einer
Leiter den Schlauch über der Schulter tragen und Strahlrohr nicht
zwischen den
Sicherheitsgurt
und den Körper stecken.
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10.
Verhaltensmaßnahmen beim Einsatz von Wasser
- Beim Einsatz von
Wasser in elektrischen Anlagen die entsprechenden Sicherheitsabstände
beachten.
- Kein Wasser bei
Kalziumkarbid, Kalium, Natrium und brennende Leichtmetalle verwenden.
- Kein Wasser in konzentrierte
Schwefelsäure (Umherspritzen der Säure) spritzen.
- Nicht mit Vollstrahl
in brennbare Flüssigkeiten halten.
- Kein Wasser in Behälter
mit brennenden Öl, Fett und dgl. spritzen. Nur Kühlen.
- Nicht mit Vollstrahl
in Ansammlungen brennbarer Stäube (Explosionsgefahr) spritzen. Wenn
überhaupt,
dann Netzmittel,
Schaum, Sprühstrahl oder Wasserstaub verwenden.
- Mit Vollstrahl nicht
zu nahe an lockeres Brandgut und empfindliche Bauteile herangehen.
(Körperschädigung
durch herumfliegende Teile.)
- Niemanden mit Vollstrahl
anspritzen. Zum Schutze einer Person nur Sprühstrahl einsetzen.
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11.
Verhaltensmaßnahmen beim Einsatz von Atemschutzgeräten
Zur Vermeidung von
Sauerstoffmangel oder dem Einatmen von gesundheitsschädigender Stoffe
müssen
geeignete Atemschutzgeräte
getragen werden. Dies sind bei der Feuerwehr in der Regel umluft-
unabhängige Atemschutzgeräte
(mit einer oder zwei Preßluftflasche(n)).
Beim Einsatz dieser
Preßluftatmer ist eine Verbindung (z.B. Schlauchleitung, Fangleine)
zwischen
Atemschutzgeräteträger
und Feuerwehrangehörigen im nicht gefährdeten Bereich sicherzustellen.
Atemschutzgeräteträger
werden nur Truppweise eingesetzt und für jeden eingesetzten Trupp
wird ein
Rettungstrupp mit
umluftunabhängigen Atemschutzgeräten bereitgestellt.
Des weiteren ist der
"Barterlaß" zu beachten (Beim tragen der Atemschutzmaske sollen sich
keine Haare
(z.B. Bart) zwischen
dem Gesicht und der Maske sich befinden, weil sonst die Dichtigkeit der
Atemschutzmaske nicht
gewährleistet ist.).
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12.
Verhaltensmaßnahmen bei Einsturz- und Absturzgefahren
Bei Objekten, deren
Standsicherheit zweifelhaft ist, müssen Sicherungsmaßnahmen
gegen Einsturz getroffen
werden, soweit dies
zum Schutz der Feuerwehrangehörigen erforderlich ist.
Ist die Tragfähigkeit
für ein Begehen nicht ausreichend, bzw. Stellen an denen eine Absturzgefahr
besteht,
dürfen nur betreten
werden wenn Sicherungsmaßnahmen gegen Durchbruch und Absturz getroffen
worden
sind.
Beispiele:
- Abstützen von
Decken (Einsturz)
- Begehen von Dächern
bzw. Eis mittels Bohlen und Leitern o.ä. (Durchbrechen)
- Begehen von Dächern
mittels Hakengurt und Fangleine (Absturz)
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13.
Verhaltensmaßnahmen bei Elektrizität
Die Reaktion des elektrischen
Stromes in unserem Körper sind Verbrennungen, Lähmungen, Herzstillstand
und Kammerflimmern.
Ob irgend eine Anlage
elektrischen Strom führt, merken wir erst, wenn wir sie berühren,
dann kann es aber zu
spät sein. Der
elektrische Strom ist eine "verdeckte" Gefahr und darum besonders gefährlich.
Ein Verunglückter
ist so schnell wie möglich vom Stromkreis zu trennen.
Vor der Bergung bzw.
Rettung Verunglückter sind die betroffenen Leitungen spannungsfrei
zu machen.
Da sich bei einem
Stromunfall auch körpereigene Gifte bilden können die erst nach
Tagen zur Bewußtlosigkeit
oder Nierenvergiftung
führen, ist jeder, der mit elektrischen Strom in Berührung gekommen
ist, umgehend zu
einem Arzt zu bringen.
Schalthandlungen in
Niederspannungsanlagen (bis 1000 V Wechselspannung) sollen nur durch Elektro-
fachkräfte oder
elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden.
Ist es nicht möglich,
die Leitung abzuschalten oder unter entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen
durch
Elektrofachkräfte
durchzuschneiden, dann kann man den Verunglückten von einem gut isolierten
Standort
aus (trockenes Holz,
trockene Kleidung) von der Leitungen oder Geräten wegziehen.
Dabei soll man unbedeckte
Körperteile nicht mit ungeschützten Händen berühren,
sondern sich trockener
Decken, Kleider, Handschuhe
bzw. Holzlatten bedienen.
Verunglückte
an Hochspannungsanlagen (über 1000 V Wechselspannung und im allgemeinen
mit einem roten
Blitzpfeil gekennzeichnet)
darf man nur berühren, wenn die Anlage von Elektrofachkräften
oder
elektrotechnisch unterwiesene
Personen spannungsfrei geschaltet wurde.
Beim Einsatz von Wasser
in elektrischen Anlagen die entsprechenden Sicherheitsabstände beachten.
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14.
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen
Straßenfahrzeuge
und Eisenbahnwaggons, die bestimmte gefährliche Güter transportieren,
müssen durch
Warntafeln markiert
sein. Dies geschieht in der Regel mit einem Schild welches einen orangefarbenen
Hintergrund mit einer
schwarzen Schrift hat.
Die Gefahrnummer (ehem.
Kemmler Zahl) zur Kennzeichnung der Gefahr besteht aus zwei bzw. drei Ziffern.
Die Verdopplung einer
Ziffer weist auf die Zunahme der entsprechenden Gefahr hin.
Wenn die Gefahr eines
Stoffes ausreichend von einer einzigen Ziffer abgegeben werden kann, wird
dieser
Ziffer eine Null angefügt.
Wenn der Nummer zur
Kennzeichnung einer Gefahr der Buchstabe "X" vorangestellt ist, reagiert
der Stoff
gefährlich mit
Wasser.
Die Ziffern weisen
auf folgende Gefahren hin:
1 Explosiv
2 Entweichen von Gas
durch Druck oder durch chemische Reaktion
3 Entzündbarkeit
von Flüssigkeiten (Dämpfen) und Gasen
4 Endzündbarkeit
fester Stoffe
5 Oxydierende (brandfördernde)
Wirkung
6 Giftigkeit
7 Radioaktivität
8 Ätzwirkung
9 Gefahr einer spontanen
Reaktion
Jedem gefährlichen
Stoff ist eine Stoffnummer (ehem. UN-Nummer) zugeordnet.
Über die Leitstelle
kann man Stoffname, Eigenschaft, Wirkung, Reaktion, Maßnahmen und
Erste-Hilfe-Maßnahmen
erfahren.
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15.
Prüfungen von Geräten / Ausrüstung
Feuerwehrsicherheitsgurte,
Fangleinen, Sprungrettungsgeräte, und Leitern sind nach der Benutzung
einer Sichtprüfung auf mögliche Abnutzung und Fehlerstellen zu
unterziehen.
Die Geräte und
Ausrüstung ist einer regelmäßigen Überprüfung
durch eine autorisierte / verantwortliche Person (Gerätewart / Wehrführer)
zu unterziehen.
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